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Früher war die Sache einfach: Wer der Vater eines Kindes war, wusste nur die Mutter – und die bestimmte im Zweifel entweder einen wohlhabenden Freund dazu, den Vater abzugeben oder aber, weitaus häufiger, ihren Ehemann.

Inzwischen hat die Wissenschaft freilich den Spermafopperinnen eine Grenze gesetzt: Wird jemand als Vater bezichtigt, kann er innerhalb weniger Sekunden eine Speichelprobe vom Kind entnehmen und einen Vergleichstest machen lassen – spottbillig im Vergleich zu jahrzehntelangen Unterhaltszahlungen.

Was jetzt ein deutscher Richter einem Vater sagte (OLG Köln) schlägt dem Fass freilich den Boden aus: Demnach hat ein Mann zwar im Grundsatz das Recht, die Vaterschaft anzuzweifeln, aber kein Recht, dies auch feststellen zu lassen. Dies, so der Richter „müsse vielmehr das Gericht im Vaterschaftsprozess anordnen“.

Auch die Bundesjustizministerin hat bereits verkündet, dass sie die „freien“ Vaterschaftstest unterbinden will – angeblich soll dafür mal wieder das Menschenrecht herhalten. Doch dieses „Menschenrecht“ schützt vor allem jene Frauen, die schon bisher ausgesprochen leichtfertig mit ihren Sexualpartnern umgingen. Offenbar soll sich das russische Sperma-Roulette für die Damen wieder lohnen, denn eine offizielle Vaterschaftsklage gegen die Mutter kann lange dauern – und bis der Prozess dann entschieden ist, darf der „Vater“ zahlen: Geld zurück gibt es nicht.
 

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