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Die Pauschalierung erotischer Vergnügungen mit anderen Unterhaltungsprogrammen ist offenbar eine Ordnungswidrigkeit, die die Schließung eines Bordells rechtfertigt – so geschehen im Baden-Württembergischen Heidelberg. Der Unternehmer, der auch das umstrittene Bordell in Fellbach betreibt, das gerade durch die Presse gezogen wird, erhielt einen Bußgeldbescheid und die Auflage, das Etablissement bis zum 20. Juli zu schließen.

Nun soll hier wirklich nichts gegen die unermüdlichen Anstrengungen von Ordnungsämtern gesagt werden, das öffentliche Recht gegenüber jedem durchzusetzen, der es bricht. Doch es ist schon etwas merkwürdig, wenn diese Maßnahme nun ausgerechnet ein Bordellkponzept trifft, das von der Gutmenschenfraktion gerade massiv angegriffen wird: wegen der Pauschalierung.

In dem gleichen Gewerbegebiet, in dem sich der beanstandete Klub befindet, soll es nach einem Bericht der „Rhein-Neckar-Zeitung" noch mehrere Etablissements geben. Die aber, so die Zeitung, genössen „Bestandsschutz“ und hätten auch keine Vergnügungsbereiche.

Womit auch wir nun wissen: Sex an sich ist kein Vergnügen, sondern harte Arbeit – erst durch Wellnessangebote wird er zu einem Vergnügen, das eine Bordellschließung rechtfertigt.
 

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