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Ich zitiere selten ganze Absätze, aber die Diskussion zur Reform des Sexualstrafrechts in Österreich spottet jeder Beschreibung, und so muss man denn auch mal dies zitieren:

„Wenn aber ein 14-Jähriger eine nackte 17-jährige Schönheit in "pornografischer" Pose auf seinen Heimcomputer generiert und seinem Freund zeigt, ..., dann muss das konsequenterweise (wenn es der sexuellen Erregung der Betrachter dient) strafbar sein, will man verhindern, dass dann plötzlich alle gleich gesinnten Internetkomplizen zu guten Freunden mutieren.

Da tun sich natürlich Fragen auf:

Erstens: Wie „generiert“ man eine 17-Jährige?
Zweitens: Warum muss es eine Schönheit sein?
Drittens: Was ist eine pornografische Pose mit und ohne Anführungszeichen?
Viertes: Wie alt darf der Freund sein?
Fünftens: Warum konsequenterweise? Wo ist die Konsequenz?
Sechstens: Wann dient etwas der „sexuellen Erregung“?
Siebtens: Wo sind die „Komplizen“?
Achtens: Wie mutiert man Komplizen in Freunde?
Neuntes: Was soll der 14-Jährige im Knast?

Natürlich ist „Der Standard“ nicht verantwortlich für das, was seine Leser schreiben – aber in guten Redaktionen wandert solch ein Mist in den Papierkorb: Auch der Titel ist nicht gerade so gewählt, dass man ihn stehen lassen sollte: „Porno-Kirche im Sex-Dorf lassen!“. Es scheint, als litte „Der Standard“ an Geschmacksverwirrung.
 

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