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Es ist eine kluge Entscheidung und möglicherweise auch eine weitreichende: Blogger verklagen die Huffington Post, die am 9. Mai 2005 als eine der ersten blogbasierten Zeitungen veröffentlich wurde.

Es geht um 105 Millionen Dollar, die die Blogger einklagen wollen, denn sie selbst haben während ihrer Tätigkeit für die „Post“ offenbar in die Röhre geguckt, während Ms. Arianna Huffington mit ihrer Idee reich geworden ist. Ähnliches gilt allerdings nicht nur für Blog-Zeitungen, sondern für viele Foren und Web 2.0-Anwendungen, bei denen das Copyright heimlich, still und leise an den Verleger oder Webseitenbetreiber übergeht. Beklagt man sich, so bekommt man die AGB oder auch noch ein paar dumme Sprüche um die Ohren gehauen. Dies ist mir passiert: Ich habe als Entschädigung für das entgangene Copyright auf einer Beratungsseite meine Werbung eingestellt – und prompt bekam ich eine E-Mail, dass mein Account gesperrt würde. Nur wenige Autoren wissen, dass die Ansprüche ans Copyright bei vielen Web 2.0-Betriebern futsch sind, sobald man die Enter-Taste zur Veröffentlichung drückt. Die geistige Arbeit geht dann auf wundersame Weise an die Verleger und Webseitenbetreiber über.
 

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