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Einst gab es einen ungelösten Fall in der Bremer Justiz: Da wurde ein Handwerker beschuldigt, einer Dame in die „Mysterien gegriffen zu haben“ da dieser Tatbestand nun aber nicht im Gesetzbuch stand und die Dame nicht bereit war, den Vorgang näher zu erläutern, legte der zuständige Richter erst einmal eine Pause ein.

Erwägend, dass ihm vielleicht eine Marktfrau helfen könne, fragte er sie ob "er sie mal in die Mysterien greifen“ solle, worauf sie ihm eine Ohrfeige gab. Der Richter verurteilte, wie es heißt, den Handwerker darauf hin zu „drei Tagen“. Von diesem Richter gibt es noch mehr solche Anekdoten, und auch „drei Mal ist Bremer Recht“ soll darauf zurückzuführen sein.

Nun las ich folgende Anzeige: „Wer will mich w, 39 in einer Konditorei tagsüber ausgreifen? Ich trage unter der Bluse nur eine Busenkette und unter dem Rock nichts.“

Nun, mir ist nicht klar, warum der nämliche Vorgang in einer Konditorei stattfinden soll, aber welche österreichische Marktfrau kann mir bitte mit dem Begriff „ausgreifen“ weiter helfen? Der Duden sagt „Verhören“ als Synonym – sagen die Marktfrauen das auch?
 

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