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Nach zahlreichen Presseberichten hat kürzlich eine junge britische Studentin ihre Jungfernschaft im Internet verkauft: ein gefundenes Fressen für die Boulevardpresse, die daraus eine Gesichte für lechzende Voyeure machte - wie so oft ein Mittelding zwischen lüsternem Voyeurismus und erhobenem Zeigefinger. Wie auch immer: Der Erlös lag bei etwa 12.000 Euro. Da fragt sich doch, was denn die Jungfernschaft eigentlich wert ist.

Die guten Menschen des 21. Jahrhunderts werden nun gleich ihre Engelsflügelchen anlegen und sagen, das sei doch bitte kein diskutables Thema. Dann werden sie alle Register ihrer Bildung ziehen, angefangen von jüdischen Traditionen über die heiligen Sakramente bis zum bürgerlichen Wohlanstand.

Nun, früher sah man dies offenbar ganz anders. Die unverheiratete Tochter hatte einen Marktwert, weil sie Arbeitskraft beim Vater war. Blieb sie Jungfrau, waren die Heiratschancen gut – der Vater konnte einen ansehnlichen Brautpreis einheimsen. War sie es nicht mehr, standen die Chancen schlecht – so schlecht, dass der Vater den Schänder seiner Tochter verklagen konnte. Zu biblischen Zeiten immerhin auf 50 Schekel in Silber, einem heutigen Gegenwert von etwa 20.000 Euro. ( Wegen der Umrechnung bitte Anmerkung beachten).

Später, als die Bürgertöchter noch mit langen Verlobungszeiten rechnen mussten, gab manche holde Maid dem drängen ihres Verlobten auf eine Liebesnacht schon während der Verlobungszeit statt. Wurde dann doch nichts aus der Ehe, so konnte die Frau „Kranzgeld“ fordern: 1910 gewann eine Französin immerhin noch 15.000 Reichsmark, 1925 immerhin noch 1000 Goldmark. Doch der Kurs fiel rapide: 1968 wurde einer Klägerin nur noch 500 D-Mark für das frühzeitig verlustig gegangene Jungfernhäutchen geboten.

Kaum als „Verlobte“ kann man die wenig tugendhaften Engländerinnen des 19. Jahrhunderts bezeichnen, die sich das Blümchen abkaufen ließen: 10 bis 20 englische Pfund erhielt das Mädchen dafür – nach Zeitzeugenberichten etwas über dem Jahreslohn eines Dienstmädchens. Diese Sitte endete sich schnell, als die Chirurgie Fortschritte machte: Sobald es möglich war, sich mehrfach als Jungfrau zu vermarkten, sank auch das Interesse der Freier.

Quellen und Anmerkung:

Das 5. Buch Mose
Diese juristische Quelle.
Die "Pall Mall Gazette" von 1885

Die Umrechnung erfolgte nicht immer nach zuverlässigen Quellen - so wird der Gegenwert von 50 Silberschekeln mal mit 20.000 Dollar, mal mit "über 50.000" Dollar angegeben. Dabei ist wichtig, ob lediglich das Gewicht des Silbers gerechnet wurde oder die Relation zu einem Laib Brot.
 

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