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Der Bundesgerichtshof versucht derzeit die Frage zu klären, welche rechtliche Bedeutung die Einwilligung des Partners bei einer BDSM-Szenerie hat. Im strittigen Fall geht es um einen 60-Jährigen, der seine Partnerin bei einem Sex-„Spiel“ mit einem Metallrohr erwürgt hat.

Selbstverständlich ist dies nicht nur eine juristische Frage, sondern in der Tat auch eine Frage der Moral. Extrem-BDSM ist nicht einfach eine harmlose Spielart natürlicher Bedürfnisse, sondern kann eben auch zu unbeabsichtigtem Leid, zu Verstümmelungen oder zum Tode führen.

Es ist an der Zeit, unvoreingenommen darüber zu diskutieren – möglichst ohne Talar oder schwarzes Latexkleid.
 

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