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Inzwischen wissen wir: Frau Zypries will das Gesetz mit all ihrer Macht durchsetzen – und sie verteidigt es mit Klauen und Zähnen. Für wen? Gegen wen? Es geht darum, so genannte „geheime“ Gentests zu verhindern, die eindeutig Aufschluss über die Vaterschaft geben können. Geheim sind sie vor allem für Frauen – die Kinder können darüber ja noch nicht selbst entscheiden.

Nein, es sei kein Gesetz gegen die Männer, beeilte sich die Sprecherin des Justizministeriums zu erklären, es gehe vielmehr um höhere Werte, und die Gene seien schließlich ein hoher Wert – ohne Einwilligung der Betroffenen dürften sie keinesfalls untersucht werden.

Was sie nicht sagte, war dies: Damit wird es einem Mann praktisch unmöglich gemacht, sich davon zu überzeugen, dass er der Vater seines Kindes ist, denn das Kind kann seine Rechte ja nicht selbst vertreten – also wäre die Einwilligung der Mutter nötig. Die freilich wird sich hüten, wenn sie dem Ehemann einen Bankert unterschiebt, denn nur so kann sie gegenüber der Gesellschaft das Gesicht wahren – und ihren Liebhaber vor finanziellen Forderungen schützen.

So werden wir also ein Gesetz bekommen, das die unehrenhafte Frau schützt, und sonst niemanden. Als Mann wird man den Verdacht nicht los, als sei das Gesetz von Frauen für Frauen gemacht worden – und nicht gerade für die ehrenwerten Menschen unter den Frauen.

Man mag streiten, ob Vaterschaftstests noch durchgeführt werden sollten, wenn das Kind den Vater als Vater anerkannt hat und der Vater das Kind als sein Kind. Man mag soziale und psychologische Fakten oder Meinungen darüber haben und verbreiten. Und man mag auch das Mäntelchen der Liebe über den Bankert halten. Eines aber ist sicher: Jeder Mensch hat ein Recht darauf, zu wissen, wer sein Vater ist.

Warum führen wir eigentlich keine obligatorischen Vaterschaftstests ein? Ich weiß, dass die Datenschützer jetzt Schaum vor dem Mund haben werden. Aber wenn denn die Gene so ein heiliges Gut sind, wie die Justizministerin uns jetzt zu erklären versucht, sind sie dann nicht wenigstens so wertvoll, dass wir wissen dürfen, wer uns eigentlich gezeugt hat?

Heute hat auch der Bundesgerichtshof entschieden. Für die Menschen im Land, die so etwas nicht unterscheiden können, sieht es so aus, als seien der Gesetzesentwurf der Ministerin und die Entscheidung des Gerichts zwei Seiten einer Medaille. Das ist mitnichten so. Das Gericht konnte gar nicht anders entscheiden. Doch auch das wird der Bürger nicht verstehen: Wenn ich als Mann weiß, nicht der Vater meines angeblichen ehelichen Kindes zu sein, warum muss ich dann noch einen Beweis des Beweises erbringen? Juristen könnten das erklären, natürlich. Aber der Bürger misstraut den Erklärungen aus dieser Richtung mittlerweile genau so, wie er einer Regierung misstraut, die Gesetze zugunsten von betrügerischen Ehefrauen schaffen will. Wir werden nicht verhindern können, dass sich die betroffenen Väter als Opfer der Frauen, aber auch als Opfer der Justiz sehen.

Bankert = uneheliches Kind, Kind, dass auf einer Bank (und nicht im Bett) gezeugt wurde
dnepr meinte am 14. Jan, 18:14:
Persönlichkeitsrecht
Ich finde es toll wie sehr die Politiker sich um das Recht der Kinder sorgen , die zu so einem test nicht gefragt werden können . Vieleicht sollten sie diese mal befragen wen sie Erwachsen sind und erfahren das ihr Vater nicht ihr Erzeuger ist ob sie nicht im nachhinein mit so einem Test einverstanden gewesen wären . Die Bevormundung durch Politik und Justiz nimmt immer seltsamere formen an. 
 

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