Ich will etwas so kurz und knapp sagen, wie ich kann: Für mich sind Lehrerbeurteilungen durch Schüler eine Unverschämtheit und ich nenne sie nichts als ein Ärgernis. Nicht nur, weil hier Lehrerinnen und Lehrer von Schülerinnen und Schülern öffentlich beurteilt werden können – sondern auch, weil sich diese dagegen überhaupt nicht mehr wehren können.
Eine öffentliche Beurteilung von Erwachsenen durch Schüler? Wie bitte? So etwas sollen Lehrerinnen und Lehrer einfach hinnehmen?
Ja, offenbar muss man dies alles wehrlos hinnehmen – das hat jedenfalls der Bundesgerichtshof als Revisionsinstanz entschieden. Doch damit will sich die betroffene Lehrerin nicht zufriedengeben: Sie wird nun das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Nun, man wird sehen – da steht jedenfalls Grundrecht gegen Grundrecht – und das letzte Wort haben darüber die Gerichte – soweit das Recht allein betroffen ist.
Aber – gibt es da nicht noch einen anderen Aspekt? Muss sich eine Gesellschaftsordnung wie die der Bundesrepublik Deutschland gefallen lassen, dass Kinder Erwachsene öffentlich aburteilen dürfen? Muss man zusehen, wie sich die Schüler Rechte herausnehmen, die nicht einmal Lehrer haben, nämlich die der persönlichen Abwertung von Schülern? Was wäre wohl, wenn es ein Lehrerforum über Schüler gäbe: „Fritzchen Mustermann ist ein Rüpel, der den Unterricht oft stört, nichts als Flausen im Kopf hat, dauernd abschreibt und generell ein fauler Hund ist?“
Ich möchte nicht wissen, wie schnell die „lieben Eltern“, dann auf den Barrikaden wären – und ich bin ganz sicher, dann gäbe es plötzlich doch einen Weg, diese eigenartige Form der „freien Meinungsäußerung“ zu unterbinden.
Eine öffentliche Beurteilung von Erwachsenen durch Schüler? Wie bitte? So etwas sollen Lehrerinnen und Lehrer einfach hinnehmen?
Ja, offenbar muss man dies alles wehrlos hinnehmen – das hat jedenfalls der Bundesgerichtshof als Revisionsinstanz entschieden. Doch damit will sich die betroffene Lehrerin nicht zufriedengeben: Sie wird nun das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Nun, man wird sehen – da steht jedenfalls Grundrecht gegen Grundrecht – und das letzte Wort haben darüber die Gerichte – soweit das Recht allein betroffen ist.
Aber – gibt es da nicht noch einen anderen Aspekt? Muss sich eine Gesellschaftsordnung wie die der Bundesrepublik Deutschland gefallen lassen, dass Kinder Erwachsene öffentlich aburteilen dürfen? Muss man zusehen, wie sich die Schüler Rechte herausnehmen, die nicht einmal Lehrer haben, nämlich die der persönlichen Abwertung von Schülern? Was wäre wohl, wenn es ein Lehrerforum über Schüler gäbe: „Fritzchen Mustermann ist ein Rüpel, der den Unterricht oft stört, nichts als Flausen im Kopf hat, dauernd abschreibt und generell ein fauler Hund ist?“
Ich möchte nicht wissen, wie schnell die „lieben Eltern“, dann auf den Barrikaden wären – und ich bin ganz sicher, dann gäbe es plötzlich doch einen Weg, diese eigenartige Form der „freien Meinungsäußerung“ zu unterbinden.
sehpferd - am Sonntag, 26. Juli 2009, 17:20 - Rubrik: bildung und ausbildung