Es galt noch nie als besonders feinfühlig, andere Menschen heimlich zu fotografieren - vor allem, wenn sie sich mit recht unbeobachtet wähnen durften. Doch seit einiger Zeit wird heimlich fotografiert, was das Zeug hält - vor allem auf Toiletten und in Umkleidekabinen.
In diesen sowie anderen höchstpersönlichen Lebensbereichen soll nun in Duetschland ein erweiterter Schutz gelten: mit bis zu einem Jahr Haft soll bestraft werden, wer „von einer Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum aufhält, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt". Dieselbe Strafandrohung soll denjenigen treffen, der eine Person zwar durchaus mit ihrer Zustimmung fotografiert hat, diese Bilder aber niemals veröffentlicht sehen wollte. Eingebracht werden soll das Gesetz im deutschen Bundestag noch in der zweiten Februarwoche.
Der Versuch soll allerdings weiterhin straffrei bleiben – sonst müsste, so eine Zeitung, jeder Fotograf befürchten, dass schon die Motivsuche dazu führen könnte, dass er strafrechtlich verfolgt werden könne.
Das Gesetz wird aller voraussicht nach auch Auswirkungen auf Fotoamateure haben, die von „freien“ Modellen oder einfach guten Bekannten Aktaufnahmen machen, denn während sich professionelle Fotografen mit Modellverträgen absichern, gehen Amateure mit der Rechtslage meist eher schlampig um.
In diesen sowie anderen höchstpersönlichen Lebensbereichen soll nun in Duetschland ein erweiterter Schutz gelten: mit bis zu einem Jahr Haft soll bestraft werden, wer „von einer Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum aufhält, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt". Dieselbe Strafandrohung soll denjenigen treffen, der eine Person zwar durchaus mit ihrer Zustimmung fotografiert hat, diese Bilder aber niemals veröffentlicht sehen wollte. Eingebracht werden soll das Gesetz im deutschen Bundestag noch in der zweiten Februarwoche.
Der Versuch soll allerdings weiterhin straffrei bleiben – sonst müsste, so eine Zeitung, jeder Fotograf befürchten, dass schon die Motivsuche dazu führen könnte, dass er strafrechtlich verfolgt werden könne.
Das Gesetz wird aller voraussicht nach auch Auswirkungen auf Fotoamateure haben, die von „freien“ Modellen oder einfach guten Bekannten Aktaufnahmen machen, denn während sich professionelle Fotografen mit Modellverträgen absichern, gehen Amateure mit der Rechtslage meist eher schlampig um.
sehpferd - am Samstag, 31. Januar 2004, 21:41 - Rubrik: printmedien