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„Der Westen“ nutzt das Sommerloch, um bei den sogenannten „Flatrate-Bordellen“ nachzukarteln – und das macht die Zeitung nicht einmal schlecht, denn sie holte unterschiedliche Meinungen dazu ein.

Allerdings titelte sie halb reißerisch, halb zurückhaltend: „Experten meinen, Flatrate-Sex verstoße gegen das Gesetz“. Flatrate-Sex ist nun ein neuer Begriff – bisher war nur von Flatrate-Bordellen die Rede. Irgendwie niedlich, nicht wahr: „ich lade Sie heute zu einem Flatrate-Frühstück ein, damit wir dort ein Flatrate-Magenfüllen haben“ werde ich demnächst sicher nicht sagen, wenn ich jemanden zum Brunch einlade.

Nun ja, lassen wir das. Hören wir lieber die Kronzeugin von der Mitternachtsmission. Sie muss es wissen, weil sie Prostituierte berät, nicht wahr? Sehen sie, und sie erweist sich als Fachfrau für Verbraucherrecht. So sprach das Orakel der Mitternachtsmission sinngemäß: „Wenn die Werbung wahr wäre, dann würde die Arbeit im Flatrate-Bordell gegen das Selbstbestimmungsrecht der Frau verstoßen, und wenn die Frauen „nur anbieten müssen, was sie anbieten wollen, dann handele es sich um unlauteren Wettbewerb. Und gegen den gebe es auch Gesetze.“

Sehen sie, so ist das eben: lautere Werbung ist gefragt – bei Huren. Irgendwo muss man ja mal anfangen, nicht wahr?
 

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