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Stellen sie sich vor, sie haben einen Mieter, der 1958 (also vor jetzt 47 Jahren) in ihre Wohnung eingezogen ist und seither kein einziges Mal renoviert hat. Das gibt es nicht? Gibt es doch, und dieser Fall wurde dieser Tage sogar vor dem Bundesgerichtshof verhandelt.

Was ich dazu sage? Dass unsere Gesetze nichts taugen, wenn sogar so etwas erst vor den Bundesgerichtshof muss, um entschieden zu werden.
flor meinte am 6. Apr, 22:55:
aesthetische ansprueche
erst beim auszug sollte alles so sein wie beim einzug 
 

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