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Nach einem Bericht der in Österreich erscheinenden „Computerwelt“ sind Blogger unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, Gegendarstellungen zu veröffentlichen. Dies sei bei allen Meldungen der Fall, die „über die Darstellung des persönlichen Lebensbereichs des Inhabers hinausgehen und deren Informationsgehalt die öffentliche Meinungsbildung beeinflussen könnten“.

Damit würden die Blogger in diesem Punkt den Verlegern gleich gestellt, die auch zur Gegendarstellung verpflichtet sind.
 

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