Markenrecht, Namensrecht, unlauterer Wettbewerb, Rufschädigung: Das Hamburger Landgericht stellte sich in einem Prozess gegen die Inhaberin zahlreicher Erotik-Domänen ganz auf die Seite der Klägerin, der deutschen Metro-Gruppe.
Es wäre interessant zu wissen, ob die Metro auch noch einen Prozess gegen zahllose Unternehmen des Personentransports anstrengen wird: Schließlich heißen die Untergrundbahnen in vielen Großstädten Europas „Metro“.
(Urteil vom 16.07.2004, Az. : 416 O 300/03).
Es wäre interessant zu wissen, ob die Metro auch noch einen Prozess gegen zahllose Unternehmen des Personentransports anstrengen wird: Schließlich heißen die Untergrundbahnen in vielen Großstädten Europas „Metro“.
(Urteil vom 16.07.2004, Az. : 416 O 300/03).
sehpferd - am Donnerstag, 16. September 2004, 18:52 - Rubrik: seltsame welt