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Markenrecht, Namensrecht, unlauterer Wettbewerb, Rufschädigung: Das Hamburger Landgericht stellte sich in einem Prozess gegen die Inhaberin zahlreicher Erotik-Domänen ganz auf die Seite der Klägerin, der deutschen Metro-Gruppe.

Es wäre interessant zu wissen, ob die Metro auch noch einen Prozess gegen zahllose Unternehmen des Personentransports anstrengen wird: Schließlich heißen die Untergrundbahnen in vielen Großstädten Europas „Metro“.

(Urteil vom 16.07.2004, Az. : 416 O 300/03).
 

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