Dass man mit Fotohandys Nacktfotos machen kann, dürfte bekannt sein, und auch die Folgen solchen Tuns sind nicht ganz unbekannt geblieben. Dass man aber auch Nichtnacktfotos (mit oder ohne Handy) machen kann, wurde jetzt in einer Hamburger Prozessfarce deutlich: Eine 17-Jährige hatte ihren Exfreund bezichtigt, sie mit "Nacktfotos" zu erpressen. Bei der offenbar getürkten "Geldübergabe" einer vermeintlichen "Erpressung" sprangen dann zwei Polizisten aus dem Gebüsch. Die Sache hatte nur einen Haken: Es gab keine Aktfotos. Urteil: Freispruch.
Fragt sich nur, wie die Eltern der jungen Dame auf solch ein Gewäsch hin eine Ermittlung in die Gänge brachten. Schließlich sind Nacktfotos nicht unbedingt ehrenrührig.
Fragt sich nur, wie die Eltern der jungen Dame auf solch ein Gewäsch hin eine Ermittlung in die Gänge brachten. Schließlich sind Nacktfotos nicht unbedingt ehrenrührig.
sehpferd - am Sonntag, 20. Juni 2004, 15:29 - Rubrik: nachrichten