Nun haben wir es schriftlich, von einem Bundesgericht: Die Bevorzugung der christlichen Kulturwerte in Baden-Württembergs Schulen bedeutet nicht, dass die christliche Religion bevorzugt wird, sonder das Gesetz betreffe „alle Religionen und Weltanschauungen“.
Wenn es denn alle Religionen und Weltanschauungen beträfe, dann müssten Nonnen wohl demnächst in ordentlicher Schulkleidung zum Unterricht erscheinen, und sämtliche Fische und Christenkreuze wären vor der Tür des Klassenraums abzulegen.
Freilich ist daran überhaupt nicht gedacht: Mit dem Schwabenstreich, die christlich-abendländischen Kulturwerte in das "Kopftuchgesetz" hineinzuschreiben, wird letztendlich das gesamte Gesetz zu einer Farce: Es gibt keine verbindlichen abendländisch-christlichen Kulturwerte. Sie sind eine Erfindung der bundesdeutschen CDU-CSU und gehören damit in den Bereich der Ideologie, und damit der Beliebigkeit.
Wenn es denn alle Religionen und Weltanschauungen beträfe, dann müssten Nonnen wohl demnächst in ordentlicher Schulkleidung zum Unterricht erscheinen, und sämtliche Fische und Christenkreuze wären vor der Tür des Klassenraums abzulegen.
Freilich ist daran überhaupt nicht gedacht: Mit dem Schwabenstreich, die christlich-abendländischen Kulturwerte in das "Kopftuchgesetz" hineinzuschreiben, wird letztendlich das gesamte Gesetz zu einer Farce: Es gibt keine verbindlichen abendländisch-christlichen Kulturwerte. Sie sind eine Erfindung der bundesdeutschen CDU-CSU und gehören damit in den Bereich der Ideologie, und damit der Beliebigkeit.
sehpferd - am Freitag, 25. Juni 2004, 16:52 - Rubrik: glaube und aberglaube