Gestern haben sie also das Gesetz eingebracht, die weltfremden Parlamentarier aus CDU und CSU, die damit offenbar einmal mehr populistische an die Front wollen, die sonst schon von der BILD-Zeitung besetzt ist.
Ihr Ziel: Freier von so genannten „Zwangsprostituierten“ sollen ab in den Knast – bis zu fünf Jahren. Der Gesetzentwurf der christdemokratischen Populisten stößt allerdings bei den Betroffenen, also Opferverbänden wie auch Justiz und Polizei, auf wenig Gegenliebe: Eine „Zwangsprostituierte“ arbeitet deswegen unter Zwang, weil sie von einer Gruppe von Menschen, gemeinhin als „Zuhälter“ bekannt, dazu veranlasst wird.
Eben jene aber, so der Polizeiexperte Manfred Paulus nach einem Bericht des „SPIEGEL“ würden durch alte wie auch neue Gesetzte kaum belangt: „die Täter (in Zuhälterprozessen) wüssten, dass ihnen die ‚laschen’ Gesetze im Ernstfall kaum gefährlich würden und die Urteile nicht allzu hart ausfielen“.
Die als Freier verdächtigten „Täter“ hingegen haben kaum eine Chance, festzustellen, welche Frauen „unter Zwang“ arbeiten. Weder die ausländische Herkunft noch das Aussehen oder Verhalten einer Prostituierten kann als „Verdacht“ hinreichen. Für Freier zählt nur das Bild, das Prostituierte nach außen zeigen: Das einer Hure eben.
Ihr Ziel: Freier von so genannten „Zwangsprostituierten“ sollen ab in den Knast – bis zu fünf Jahren. Der Gesetzentwurf der christdemokratischen Populisten stößt allerdings bei den Betroffenen, also Opferverbänden wie auch Justiz und Polizei, auf wenig Gegenliebe: Eine „Zwangsprostituierte“ arbeitet deswegen unter Zwang, weil sie von einer Gruppe von Menschen, gemeinhin als „Zuhälter“ bekannt, dazu veranlasst wird.
Eben jene aber, so der Polizeiexperte Manfred Paulus nach einem Bericht des „SPIEGEL“ würden durch alte wie auch neue Gesetzte kaum belangt: „die Täter (in Zuhälterprozessen) wüssten, dass ihnen die ‚laschen’ Gesetze im Ernstfall kaum gefährlich würden und die Urteile nicht allzu hart ausfielen“.
Die als Freier verdächtigten „Täter“ hingegen haben kaum eine Chance, festzustellen, welche Frauen „unter Zwang“ arbeiten. Weder die ausländische Herkunft noch das Aussehen oder Verhalten einer Prostituierten kann als „Verdacht“ hinreichen. Für Freier zählt nur das Bild, das Prostituierte nach außen zeigen: Das einer Hure eben.
sehpferd - am Freitag, 13. Mai 2005, 18:28 - Rubrik: deutschland im blick