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Für Mitarbeiter der Sozialämter gelten nach einem Pressebericht andere Regeln als für den Rest der Deutschen: Von ihnen wird offenbar erwartet, dass sie einem „gesunden Volksempfinden“ entsprechen, das, wie es scheint, immer noch in den Hirnen mancher Provinzpolitiker haust.

Jene Politiker waren nämlich „fassungslos“, als ruchbar wurde, dass auf einer Abschiedsveranstaltung einiger Sozialamtsmitarbeiter in Lebenstedt (Stadt Salzgitter) wahrhaftig ein Strip gezeigt wurde. Wie die „Salzgitter Zeitung“ ihren Lesern voyeuristisch mitteilte „sollen Rathausmitarbeiter das nackte Paar mit Sahne eingeschäumt und abgeschleckt haben.“

Natürlich darf man fragen, ob man so etwas für geschmackvoll hält. Nur waren Zeitung wie auch Politik sich einig, dass so etwas nicht geschehen darf, selbst, wenn es in der Freizeit der Mitarbeiter passiert – „da hätte der „Amtsleiter eingreifen müssen“, meinte die CDU, und die FDP sprach von „Geschmacks- und Stillosigkeit“.

Natürlich lässt sich derlei bürgerliche Biedermännigkeit noch übertreffen, wenn man „Hartz IV“ ins Feld führt und sich fragt, ob „solche Leute“ über diejenigen „entscheiden“ sollten, die vom zweiten Arbeitslosengeld betroffen sind – dies gelang der in Sazgitter heimischen Anti-Partei MBS.

„Solche Leute“ ist nun wirklich der Gipfel deutscher biedermännischer Muffeligkeit. Oder darf man in diesem Land Menschen, die sich einen Striptease ansehen, inzwischen als „moralisch unwürdig“ diffamieren? Nun ja, es war eben nur in Salzgitter. Hoffen wir, dass es keine Schule macht.
 

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