Brüste sind nicht so privat, wie die meisten Frauen denken – zu diesem Schluss kam jedenfalls ein Gericht in Troms (Nordnorwegen). Angeklagt war ein 37-jähriger Küchenchef, der zwei 14-jährige wiederholt an Hintern und Brüsten betatscht hatte, während sie innerhalb eines Schulprojekts das Kochen lernen sollten.
Das Gericht kam zu der Auffassung, dass sowohl das Betatschen wie auch das Streicheln der Brüste solange kein obszöner Akt wäre, solange nicht auch die Brustwarzen berührt würden.
http://pub.tv2.no/nettavisen/english/article138794.ece
Das Gericht kam zu der Auffassung, dass sowohl das Betatschen wie auch das Streicheln der Brüste solange kein obszöner Akt wäre, solange nicht auch die Brustwarzen berührt würden.
http://pub.tv2.no/nettavisen/english/article138794.ece
sehpferd - am Mittwoch, 24. September 2003, 12:23 - Rubrik: nachrichten
Der_Eisenschmyd meinte am 24. Sep, 12:40:
mal was anderes
Der jeweils erste Text wird immer von deinem Header überdeckt,also nicht so gut lesbar.
sehpferd antwortete am 24. Sep, 13:56:
Mit meinem Browser braust es aber gut
Erst mal schönen Dank!Möchte die Sache aber gerne untersuchen: also, wie brausest du?
Der_Eisenschmyd antwortete am 25. Sep, 09:16:
Internet Explorer 5.2 auf Mac.
knutschflower meinte am 24. Sep, 12:45:
Eigentl.
eine Frechheit. Hat das ein Richter beschlossen?
miss.understood antwortete am 24. Sep, 13:36:
das so unmöglich gültig sein.
der körper gehört einem doch ganz allein und niemand darf einen angreifen, wenn man es nicht will und er kein polizist ist und man gerade im begriff ist, eine bank zu überfallen. da gehört ein shaft her. so.
sehpferd antwortete am 24. Sep, 13:57:
Quelle
ja, ein norwegischer Richter. Mehr steht, wie immer bei mir, in der Quelle