anstoss

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Ob wir das Wort „Überluder“ nicht besser gleich zum Unwort erklären sollten? Jedenfalls müssen wir daran zweifeln, dass der zuständige Redakteur bei MAXIM sehr innovativ ist (man könnte dies auch anders ausdrücken), wenn er schreibt: „bei Überluder Price scheiden sich die Geister - meist genau nach Geschlecht. Es gibt aber gute Gründe, das Girl aus Großbritannien zu mögen. Uns fallen auf Anhieb zwei ein …“. Ach nein, wie witzig, Herr Redakteur, wirklich selten so gelacht. Immer noch nicht die richtige Zielgruppe gefunden? BILD-Leser haben schon eine Zeitung.

Was die Dame selber zu sagen hatte, spottete jeder Beschreibung: „Ein bisschen peitschen und hauen ist okay, wenn der Mann es verdient hat. Nur damit er in der Spur bleibt, natürlich.“. Nun ja, vielleicht sollte sie noch mal in den Kindergarten. Da ziehen solche Sprüche vermutlich.

Immer finde ich sie ja nicht, die süßen Seiten des Lebens, aber offenbar haben Fischerinnen mehr Glück.

danmark by night

(c) 2004 by danmarkbynight.dk

Agent Provocateur ist eines der erfolgreichsten neuen Unternehmen für sündige Wäsche. Die Anzeigenkampagne kann man jetzt hier bewundern – es lohnt sich auch für Menschen, die normalerweise kein Interesse an Damenunterwäsche haben.

Leider ist die Webseite von Agent Provocateur eine einzige Katastrophe – man hat schon Glück, wenn man überhaupt den Eingang findet - und der Weg zum Shop ist dann fast ein Abenteuer: „Overdesigned“. Eine Erleichterung bietet (vielleicht) dieser Link.

agent provocateur

(c) 2004 agent provocateur

Jürgen Specht ist ein Deutscher, der in Japan lebt, und dort schon über zwei Dutzend Berufe ausgeübt hat – aber eines interessiert ihn mehr als alles andere – die Fotografie, und auch in ihr scheinen ihn japanische Frauen am meisten zu begeistern – nackt, selbstverständlich.

Doch was wäre ein erotischer Fotograf, würde er sich nicht auch für erotische Museen interessieren? Bitte schön, diese Webseite gibt einen Einblick.

jürgen specht japan

(c) 2004 by Jürgen Specht

Helsinkis Polizei geht sehr diskret vor, wenn es um das neue Gesetz geht, das Prostitution in der Öffentlichkeit verbietet: In der Regel folgen die Ordnungshüter zunächst dem Paar, das sich zur Ausübung der bezahlten Liebe getroffen hat, bis zu einem Hotel oder Appartement.

Manchmal allerdings haben sie, wie es scheint, auch ein Herz für die Akteure, wie der Helsingin Sanomat wissen will: Kürzlich sollen zwei Polizisten 26 Minuten gewartet haben, bis die Liebe unter einer Brücke im Freien vollzogen war – erst dann erhielten beide Partner ihren Strafbefehl.

Nach zahlreichen Presseberichten hat kürzlich eine junge britische Studentin ihre Jungfernschaft im Internet verkauft: ein gefundenes Fressen für die Boulevardpresse, die daraus eine Gesichte für lechzende Voyeure machte - wie so oft ein Mittelding zwischen lüsternem Voyeurismus und erhobenem Zeigefinger. Wie auch immer: Der Erlös lag bei etwa 12.000 Euro. Da fragt sich doch, was denn die Jungfernschaft eigentlich wert ist.

Die guten Menschen des 21. Jahrhunderts werden nun gleich ihre Engelsflügelchen anlegen und sagen, das sei doch bitte kein diskutables Thema. Dann werden sie alle Register ihrer Bildung ziehen, angefangen von jüdischen Traditionen über die heiligen Sakramente bis zum bürgerlichen Wohlanstand.

Nun, früher sah man dies offenbar ganz anders. Die unverheiratete Tochter hatte einen Marktwert, weil sie Arbeitskraft beim Vater war. Blieb sie Jungfrau, waren die Heiratschancen gut – der Vater konnte einen ansehnlichen Brautpreis einheimsen. War sie es nicht mehr, standen die Chancen schlecht – so schlecht, dass der Vater den Schänder seiner Tochter verklagen konnte. Zu biblischen Zeiten immerhin auf 50 Schekel in Silber, einem heutigen Gegenwert von etwa 20.000 Euro. ( Wegen der Umrechnung bitte Anmerkung beachten).

Später, als die Bürgertöchter noch mit langen Verlobungszeiten rechnen mussten, gab manche holde Maid dem drängen ihres Verlobten auf eine Liebesnacht schon während der Verlobungszeit statt. Wurde dann doch nichts aus der Ehe, so konnte die Frau „Kranzgeld“ fordern: 1910 gewann eine Französin immerhin noch 15.000 Reichsmark, 1925 immerhin noch 1000 Goldmark. Doch der Kurs fiel rapide: 1968 wurde einer Klägerin nur noch 500 D-Mark für das frühzeitig verlustig gegangene Jungfernhäutchen geboten.

Kaum als „Verlobte“ kann man die wenig tugendhaften Engländerinnen des 19. Jahrhunderts bezeichnen, die sich das Blümchen abkaufen ließen: 10 bis 20 englische Pfund erhielt das Mädchen dafür – nach Zeitzeugenberichten etwas über dem Jahreslohn eines Dienstmädchens. Diese Sitte endete sich schnell, als die Chirurgie Fortschritte machte: Sobald es möglich war, sich mehrfach als Jungfrau zu vermarkten, sank auch das Interesse der Freier.

Quellen und Anmerkung:

Das 5. Buch Mose
Diese juristische Quelle.
Die "Pall Mall Gazette" von 1885

Die Umrechnung erfolgte nicht immer nach zuverlässigen Quellen - so wird der Gegenwert von 50 Silberschekeln mal mit 20.000 Dollar, mal mit "über 50.000" Dollar angegeben. Dabei ist wichtig, ob lediglich das Gewicht des Silbers gerechnet wurde oder die Relation zu einem Laib Brot.

 

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