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Wer in der Bundesrepublik nach Parallelgesellschaften sucht, braucht nicht erst bei der Nachbarreligion herumschnüffeln: Christliche Sekten, die sich auf das berufen, was sie unter Gottes Gesetzen verstehen, gibt es schließlich zur Genüge. Die Staatsanwaltschaft in einem Hamburger Prozess hat nun eines klar gemacht: „Die Allgemeinheit (hat) ein berechtigtes Interesse daran ..., religiösen Parallelgesellschaften entgegenzuwirken“. Gemeint waren christliche Sektierer, die sich weigerten, ihre Kinder in die Schule zu schicken.

Nun wollen diese Eltern, um die es geht, ihre vermeintlichen Rechte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einklagen, wobei zu fragen wäre: Haben eigentlich nur Eltern Menschenrechte? Vielleicht sollten sich diese Eltern einmal überlegen, dass auch Kinder Menschenrechte haben – und die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist in einem isolierten christlich-sektiererischen Haushalt nun einmal nicht gewährleistet.
 

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