Wie merkwürdig Journalisten mit dem Thema „Prostitution“ umgehen, beweist ein jetzt erschienener Artikel in „YAHOO“, der in seinen Grundzügen von AP stammen dürfte: Zunächst wird mit Recht darauf hingewiesen, dass es einen verbrecherischen „Frauenimport“ aus den ehemaligen Ostblockländern gibt, dann werden Zahlen aus Polizeiquellen genannt, was richtig ist: dies ist ein Verbrechen. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass die Dunkelziffer viel höher sei.
So weit, so schlecht, doch da man ja gerade mal am zitieren von Polizeiberichten ist, werden dann „BKA-Angaben“ verwendet, nach denen Frauen „legal mit einem Drei-Monats-Visum“ nach Deutschland einreisen würden. Und nun kommt es: „während das Visum gilt, verstoßen sie bereits gegen ausländerrechtliche Bestimmungen“ – klar ist das so, aber was bitte ist ein „Verstoß gegen ausländerrechtliche Bestimmungen“ gegen den organisierten und menschenverachtenden Frauenhandel?
Es scheint so, als ob die Journalistenfreunde bei YAHOO oder eben bei AP alle Maßstäbe abhanden gekommen sind: Da werden Frauen genannt, die keinerlei Ahnung hatten, welche Tätigkeit sie in der Bundesrepublik ausüben würden, und die als Sexsklaven gegen ihren Willen handeln müssen, und sie werden den Frauen gleichgestellt, die wussten, dass sie als Prostituierte arbeiten würden, und last not least werden diese wieder mit Frauen verglichen, die aus freier Entscheidung und auf eigene Faust mit einem gültigen Visum einreisen, um in Deutschland als Prostituierte zu arbeiten: Ein relativ geringfügiges Vergehen gegen das Ausländergesetz.
Auf diese Weise wird der Frauenhandel, der im Titel als „Sklavenhandel“ bewertet wird, auf eine Stufe mit einem simpeln Vergehen gestellt – und der ganze Artikel, der ansonsten in seiner Ernsthaftigkeit nicht zu bezweifeln ist, wird abgewertet.
© 2003 by sehpferd press
So weit, so schlecht, doch da man ja gerade mal am zitieren von Polizeiberichten ist, werden dann „BKA-Angaben“ verwendet, nach denen Frauen „legal mit einem Drei-Monats-Visum“ nach Deutschland einreisen würden. Und nun kommt es: „während das Visum gilt, verstoßen sie bereits gegen ausländerrechtliche Bestimmungen“ – klar ist das so, aber was bitte ist ein „Verstoß gegen ausländerrechtliche Bestimmungen“ gegen den organisierten und menschenverachtenden Frauenhandel?
Es scheint so, als ob die Journalistenfreunde bei YAHOO oder eben bei AP alle Maßstäbe abhanden gekommen sind: Da werden Frauen genannt, die keinerlei Ahnung hatten, welche Tätigkeit sie in der Bundesrepublik ausüben würden, und die als Sexsklaven gegen ihren Willen handeln müssen, und sie werden den Frauen gleichgestellt, die wussten, dass sie als Prostituierte arbeiten würden, und last not least werden diese wieder mit Frauen verglichen, die aus freier Entscheidung und auf eigene Faust mit einem gültigen Visum einreisen, um in Deutschland als Prostituierte zu arbeiten: Ein relativ geringfügiges Vergehen gegen das Ausländergesetz.
Auf diese Weise wird der Frauenhandel, der im Titel als „Sklavenhandel“ bewertet wird, auf eine Stufe mit einem simpeln Vergehen gestellt – und der ganze Artikel, der ansonsten in seiner Ernsthaftigkeit nicht zu bezweifeln ist, wird abgewertet.
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sehpferd - am Mittwoch, 19. November 2003, 10:30 - Rubrik: nachrichten