Nachdem das Amtsgericht Alsfeld einem Ehepaar, das ihre Kinder zum notorischen Schulschwänzen anhält, Recht gegeben hatte, kassiert das Landgericht das Urteil wieder.
Die Eltern argumentierten damit, dass sie ihre Kinder „keusch und rein, wie es die Bibel vorgibt" erziehen wollten, dass eben dies aber in den staatlichen Schulen nicht gewährleistet sei. Insbesondere, so die Rechtsanwältin des Ehepaares, würden die Kinder in Staatsschulen „viel zu früh" an das Thema Sex herangeführt. Sie steigerte sich dabei in die Aussage, die Kinder würden jeden Tag Gottes Gebote verletzen, wenn man sie in die Schule schicken würde.
Das Landgericht verneinte nun einen sich daraus ergebenden Gewissensnotstand und sprach eine „letzte Warnung" in Form einer Geldstrafe aus.
Dies alles wusste BBV-net
Die Eltern argumentierten damit, dass sie ihre Kinder „keusch und rein, wie es die Bibel vorgibt" erziehen wollten, dass eben dies aber in den staatlichen Schulen nicht gewährleistet sei. Insbesondere, so die Rechtsanwältin des Ehepaares, würden die Kinder in Staatsschulen „viel zu früh" an das Thema Sex herangeführt. Sie steigerte sich dabei in die Aussage, die Kinder würden jeden Tag Gottes Gebote verletzen, wenn man sie in die Schule schicken würde.
Das Landgericht verneinte nun einen sich daraus ergebenden Gewissensnotstand und sprach eine „letzte Warnung" in Form einer Geldstrafe aus.
Dies alles wusste BBV-net
sehpferd - am Mittwoch, 5. November 2003, 19:05 - Rubrik: glaube und aberglaube