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Gegenwärtig macht ein ausgesprochen tendenziöser und missverständlicher Artikel aus dem „Daily Telegraph“ die Runde. Dessen Berlin-Korrespondentin Clare Chapman versuchte darin den Eindruck zu erwecken, arbeitslose deutsche Frauen müssten mit einer Beschäftigung als Prostituierte rechnen. Kronzeugin ist dabei eine (im Artikel falsch geschriebene) Hamburger Rechtsanwältin. Da er inzwischen leider auch ungeprüft von deutschen Bloggern, beispielsweise hier, verbreitet wird, gilt es, einmal nach der Quelle zu suchen.

Fündig wird man in der Tat bei der TAZ. Deren Redakteur Kai von Appen hörte von einem Fall, in dem eine deutsche Langzeitarbeitslose angeblich in ein Bordell vermittelt worden ist. Nachdem sie sich ebenfalls nur dem Hörensagen nach geweigert haben soll, dort zu arbeiten, soll ihr die Unterstützung gekürzt worden sein. Sicher ist nur so viel: Es könnte diesen Fall gegeben haben. Der „Telegraph“ will wissen, dass es sich um eine 25-jährige IT-Fachkraft handelte. Ob diese Frau sich ihren in Aussicht genommenen Arbeitsplatz überhaupt angesehen hatte, weiß kein Mensch – jedenfalls will sie bereits bei einem Telefongespräch bemerkt haben, dass ihr neuer Arbeitgeber ein Bordellbetrieb sei.

Bis hier ist das Ganze eine Geschichte, die ebenso gut erfunden sein könnte. Wäre sie wahr, hätte sicherlich ein kurzes Gespräch mit dem Leiter der örtlichen Arbeitsagentur gereicht, um den Fall zu bereinigen.

Doch wie kam der Fall in die Presse?

Offenbar hat die hamburgische feministische Szene einen besonders guten Draht zur TAZ, die am 18. Dezember letzten Jahres den meistzitierten Artikel veröffentlichte. In ihm fällt auch erstmals der Name der Hamburger Rechtsanwältin, die dies gesagt haben soll:

Seit 2002 ist der Beruf der Prostituierten legalisiert. Die Tätigkeit der Sexarbeiterin ist damit ein Job wie jeder andere. Also bestünde für die Agentur für Arbeit kein Grund, nach der neuen Hartz IV-Gesetzgebung nicht in den Bereich "sexueller Dienstleistungen" zu vermitteln. "Der Beruf gilt gesetzlich nicht mehr als sittenwidrig". Doch sie beließ es nicht bei der sachlichen Aufklärung, sonder fügte provokativ hinzu "warum soll dann von einer erwachsenen Frau nicht verlangt werden, ihr Einkommen durch kommerzielles Vögeln zu erzielen".

Die TAZ allerdings berichtete seriös und ließ auch die Gegenseite zu Wort kommen: Knut Börnsen, der Sprecher der Hamburger Arbeitsagentur, verwies darauf, dass (mindestens in Hamburg) nicht an Bordelle vermittelt werde, schließlich gäbe es ja noch Sitte und Anstand.

Was war es alles? Ein Sturm im Wasserglas, nicht mehr. Man mag sich fragen stellen. Zum Beispiel, warum eine IT-Fachkraft nach einer Langzeitarbeitslosigkeit mit 25 Jahren gar keinen Job findet. Oder warum der Sachbearbeiter bei der betroffenen Arbeitsagentur nicht sensibler reagiert hat. Oder warum die TAZ in diesem Fall ohne Kenntnis nennenswerter Fakten einen aufgebauschten Hintergrundbericht erstellen musste. Schließlich muss auch zu denken gebe, warum der "Telegraph" am 30. Januar diese Jahres einen Artikel als sensationellen Deutschland-Bericht veröffentlichte, der bereits am 18. Dezember letzten Jahres in der TAZ stand.

Nun allerdings ist der Bericht in der Welt – und man kann selbstverständlich all das noch härter im Boulevard-Stil ausschlachten – ich habe keinen Zweifel, dass dies irgendwelche Redakteure auf der Welt tun werden. Und die Blogger? Schweigen wir lieber darüber. Ich habe gerade bei Blogywood über diese Sache gelesen – unkommentiert, aber mit der aberwitzigen Überschrift „Arbeite als Hure oder du verlierst das Arbeitslosengeld“. Der Artikel verweist allerdings auf die Webseite des umstrittenen Holocaust-Leugners David Irving – und das muss nun wirklich nicht sein.
 

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