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Gut acht Wochen hat die Firma Talkline gebraucht, um einen simplen Kundenbrief zu beantworten – nun entschuldigt man sich zwar, aber die Wartenzeit wirft bereits viel Licht auf die Bedeutung, die Talkline einem Kunden beimisst.

Was bitte, meine Damen und Herren von Talkline, ist für sie eigentlich ein Kunde? Jemand, für den man lästigerweise Konten führen und Rechnungen schreiben muss? Ich habe inzwischen diesen Eindruck und keinen anderen.

Zum Glück habe ich heute einmal auf die richtigen Webseiten geguckt und mir die Augen geputzt: Rechtlos ist der Verbraucher gegenüber den Telefonprovidern nämlich nicht – doch die Provider behaupten munter, was ihnen gerade einfällt: „Wir haben sie über ihr Widerspruchsrecht aufgeklärt. Da sie keinen fristgerechten Widerspruch einlegten, ist die Preisanpassung korrekt vorgenommen worden. Sie hatten zwar ein Widerspruchsrecht, jedoch kein Sonderkündigungsrecht“.

Ach, hatte ich nicht? Gilt § 28 Abs.3 S.2 TKV etwa nicht für die Talkline? Ich kann nur eines sagen: Ich habe die Nase jetzt voll – und zwar gestrichen.
 

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