Ein deutsches Gericht, das Amtsgericht Berlin, hat die Reihe der eigenartigen Urteile deutscher Gerichte zum Internet um diese Variante bereichert: „Das Amtsgericht Berlin hat am 14.12.2005 eine einstweilige Verfügung gegen Wikimedia Foundation erlassen. Erwirkt haben die einstweilige Verfügung die Eltern eines toten Computerhackers aus Berlin.“
Ein Berliner Gericht hat also in dieser Republik die Macht, ein ganzes Lexikon vom Netz zu nehmen, nur weil die Person eines inzwischen verstorbenen Hackers geschützt werden soll? Die einzige Hoffnung: die Wikimedia Foundation hat ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland, und somit ist die Enzyklopädie weiterhin über die amerikanische Internet-Adresse zugänglich.
Eine juristische Würdigung des Vorgangs finden sie hier. Dass solche Urteile auch nachhaltige wirtschaftliche Folgen haben könnten und noch mehr deutsche IT-Unternehmen ihren Firmensitz ins Ausland verlegen könnten, sie nur nebenbei erwähnt.
Ein Berliner Gericht hat also in dieser Republik die Macht, ein ganzes Lexikon vom Netz zu nehmen, nur weil die Person eines inzwischen verstorbenen Hackers geschützt werden soll? Die einzige Hoffnung: die Wikimedia Foundation hat ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland, und somit ist die Enzyklopädie weiterhin über die amerikanische Internet-Adresse zugänglich.
Eine juristische Würdigung des Vorgangs finden sie hier. Dass solche Urteile auch nachhaltige wirtschaftliche Folgen haben könnten und noch mehr deutsche IT-Unternehmen ihren Firmensitz ins Ausland verlegen könnten, sie nur nebenbei erwähnt.
sehpferd - am Donnerstag, 19. Januar 2006, 19:04 - Rubrik: zeit geschehen