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Im Streit zwischen drei Bloggern und dem Computerherstellers Apple geht es nicht nur heiß zu, sondern auch die Tatsachen werden nach Belieben verdreht. So weisen zahlreiche Presserzeugnisse darauf hin, ein Gericht in Kalifornien habe einen Unterschied zwischen Bloggern und professionellen Journalisten gemacht, als es entschied, dass Apple ein Recht darauf habe, nachzuforschen, wer die Firmengeheimnisse an die Öffentlichkeit gebracht habe.

Doch dem Gericht ging es um etwas anderes: Die Veröffentlichung von Firmengeheimnissen, so das Gericht, käme vielmehr einem Diebstahl gleich, und der Schutz von Unternehmensinformationen sei „durch kalifornisches Recht und andere Gerichtsurteile längst bestätigt“.

Wobei dies mal klar wäre: Wer Firmengeheimnisse der Konkurrenz zuspielt, ist ein ganz gewöhnlicher Verbrecher. Die Methode freilich, dies über ein Blog zu tun, ist neu – und nach wie vor ergibt sich die Frage: Wie sollen Blogger, also blutige Laien im Presserecht, eigentlich erkennen, welche Informationen ihnen die Firmen als „geheim“ zuspielen, damit sie veröffentlich werden und welche Informationen Insider-Verbrecher dazu benutzen, um sie just auf diesem Weg an die Konkurrenz zu liefern und so den Geschäftserfolg zu verhindern?
 

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