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Künstler aller Länder, nehmt euch in acht vor den Katholiken: Sie sind wieder einmal dabei, die Gerichte zu bemühen, um das durchzusetzen, was sie für „Blasphemie“ halten – und, wie es scheint, ist dies durchaus möglich, wenn man die geeigneten Richter findet. Jedenfalls wurde Marithe und Francois Girbauds Plakat beanstandet, das eine werbewirksame Darstellung von Leonardo da Vincis Abendmahl wiedergibt – mit Frauen, versteht sich. Das Plakat kann allerdings im Internet weiterhin auf der Webseite des Unternehmens besichtigt werden.

Warum die „moralische Gewalttat“ freilich eine Gefahr für Kinder sein soll, ist nicht ganz einzusehen, und ob die Darstellung auf dem Plakat eine Vorstufe dazu ist, dass „der Gekreuzigte morgen für Sockenwerbung“ herhalten muss, ist ebenso nur eine Meinung.

So bleiben denn Zweifel an der Notwendigkeit dieses Sieges, und Zweifel an der Kultur, in der das Urteil gesprochen wurde. Diesmal war es Frankreich, doch morgen kann es auch Deutschland sein.
 

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