Nachdem bereits die Suchmaschinenbetreiber vom deutschen Recht schwer gebeutelt werden, müssen nun auch Metasuchmaschinenbetreiber mit Verurteilungen rechnen: „Sobald Betreiber von Metasuchmaschinen Kenntnis von ehrverletzenden Anzeigen in ihrer Trefferliste haben, müssen sie die Einträge sperren“, schrieb Heise online. Im vorliegenden Fall hatte irgendeine schräge Webseite behauptet, sie habe von einer bedingt prominenten Fernsehmoderatorin Nacktfotos, die es in Wirklichkeit aber gar nicht gab. Da Suchmaschinen dies nicht erkennen können, wurde die Seite dann von der ursprünglichen Suchmaschine zur Metasuchmaschine durchgereicht.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müssen deutsche Suchmaschinenbetreiber mit einer Flut weiterer Prozesse rechnen, und auch andere, die regelmäßig Webseiten verlinken, könnten davon betroffen sein. Doch das wäre nicht das Schlimmste: Ganze Branchen könnten ihre wirtschaftliche Existenz verlieren.
Gut, dass es noch andere Meinungen gibt. Withöft & Terhaag sind jedenfalls gegen das Urteil in die Berufung gegangen.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müssen deutsche Suchmaschinenbetreiber mit einer Flut weiterer Prozesse rechnen, und auch andere, die regelmäßig Webseiten verlinken, könnten davon betroffen sein. Doch das wäre nicht das Schlimmste: Ganze Branchen könnten ihre wirtschaftliche Existenz verlieren.
Gut, dass es noch andere Meinungen gibt. Withöft & Terhaag sind jedenfalls gegen das Urteil in die Berufung gegangen.
sehpferd - am Freitag, 18. März 2005, 19:54 - Rubrik: wundersames