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Beim Unterhalt wird, wie die meisten Geschiedenen wissen, mit Klauen und Zähnen gekämpft. Doch was ist eigentlich, wenn eine ledige Dame ein Kind bekommt, erfolgreich auf Unterhalt klagt und sich dann dennoch alsbald einen neuen Ehehafen ansteuert?

Nun, die Stuttgarter Richter beim Oberlandesgericht waren sich absolut klar, dass der Kindesvater auch dann weiter zahlen muss, doch der Bundesgerichtshof belehrte sie eines Anderen: Die Unterhaltsansprüche lediger Mütter gegenüber dem Kindesvater enden mit ihrer Heirat. Dies berichtete dieser Tage unter anderem der Tagesspiegel.

Für mich bleibt freilich eine Frage offen: Wie viel Unverfrorenheit muss eigentlich eine Frau besitzen, die vom Kindesvater weiterhin Unterhalt fordert, obwohl sie längst in einer anderen Beziehung lebt? Gerichte hin, Gerichte her - unmoralisch ist es allemal, vom Geld eines Mannes zu leben, während man bereits von einem anderen Mann finanziell unterstützt wird – ob man nun verheiratet ist oder nicht.
 

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