anstoss

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Beobachtet man die Kollegen namhafter aktueller Erotik-Seiten, so stellt man fest, dass überall der November-Blues ausgebrochen zu sein scheint. Nichts wirklich Neues. Nichts wirklich Gutes. Nichts wirklich Erotisches.

Natürlich gibt es noch Quellen, aber selbst sie plätschern lustlos vor sich hin. Heute hätte ich darüber schreiben können, warum sich ein Mitglied des Königshauses nicht auszieht. Oder warum es plötzlich in den Vereinigten Staaten von Nordamerika wieder eine Diskussion um den Kinsey-Report gab, oder wo man heute wieder eine nackte Schönheit sehen kann (das weiß T-online freilich täglich besser).

Nein, heute fand ich auch keinen Artikel über einen neuen Nacktkalender. Weder Schwesternschülerinnen, noch Friseurinnen und nicht einmal Bauarbeiter gaben heute einen Nacktkalender heraus. Fleischereiwarenverkäuferinnen auch nicht, und Bäckermädchen sowieso nicht.

Wenn es so weitergeht, muss ich über Kaninchenzüchtervereine schreiben. Oder den Raucherstubentratsch im Internet verbreiten. Dazu freilich müsste ich erst das Rauchen anfangen, und das täte mir nun gar nicht gut, meint mein Arzt.

Also warte ich auf bessere Zeiten. Weihnachten soll ja das Fest der Liebe sein. Vielleicht werde ich eigenmündig einen Weihnachtsmann nach seinen erotischer Erfahrungen mit Schwesternschülerinnen, Friseurinnen, Bauarbeitern, Fleischereiwarenverkäuferinnen und Bäckermädchen fragen. Doch jetzt, da ich es schreibe, scheint mir die Idee auch nicht so herzallerlockigst zu sein.

Vielleicht warte ich bis zum Advent. Dann geht mir bestimmt ein Lichtlein auf.

Der Bundesgerichtshof hat entscheiden, dass Käufer bei gewerblichen Anbietern im Internet ein Widerrufsrecht von 14 Tagen haben, auch dann, wenn es sich dabei um so genannte „Versteigerungen“ handelt. Die Begründung: Auch bei ehrlichen Angeboten kaufe man praktisch die „Katze im Sack“ – dies sei nun einmal bei wirklichen Versteigerungen anders.

Während Ebay selbst das Urteil begrüßte, haben sich dem Vernehmen nach verschiedene Händler darüber mokiert: es begünstige so genannte „scheinbare“ Privathändler, die mit deutlich niedrigeren Spannen arbeiten würden und deswegen Waren viel billiger abgeben könnten. Diese windige Argumentation kann allerdings wohl nur für Festpreise gelten: Bei den so genannten „Auktionen“ entscheidet allein der Höchstbieter, zu welchem Preis verkauft wird.

Die angeblich „vielen“ Kleinhändler, die, wie eine Zeitung larmoyant schrieb „eine Existenz aufgebaut hatten, um Arbeitslosigkeit und Hartz 4 zu entgehen“, haben vor allem eines getan: Den Wettbewerb verzerrt. Diese Händler haben mit windigen Geschäftsmodellen bislang mit viel zu kleinen Spannen gearbeitet haben und damit den etablierten Versandhändlern dreist den Umsatz weggenommen. Natürlich steht es den Verkäufern frei, mit geringeren Spannen zu arbeiten, aber im Wettbewerb muss eben gleiches Recht für alle Händler gelten. Darum, und nur darum, ist das Ebay-Urteil richtig. Gewerbliche Händler, die auf sich halten, haben dies im Übrigen längst erkannt: Sie gewähren von sich aus ein 14-tägiges Rückgaberecht, auch ohne erst von einem Gericht dazu aufgefordert zu werden.

Die einzigen Händler, die wirklich Schaden nehmen werden, sind die windigen Aufkäufer von Ramschware, die dann im Ebay unter anderer Flagge verkauft wird – sie werden die Konsequenzen bald mit Recht spüren.

Ich erinnere mich noch an Zeiten (wie vermutlich viele andere Deutsche auch), als der 17. Juni Feiertag war. Es war kein Tag zum feiern, und das Brimborium, das jedes Jahr veranstaltet wurde, um des gescheiterten Volksaufstandes in der damaligen DDR zu gedenken, wurde von Jahr zu Jahr peinlicher.

Hätte damals jemand gewagt, diesen sinnlosen Feiertag abzuschaffen, er wäre an den Pranger der Boulevardpresse gestellt worden, und wäre er denn Politiker gewesen, so hätte er seinen Hut nehmen müssen.

Heute haben wir einen Feiertag, der die Einheit unseres Landes demonstrieren soll – und jetzt kommt der konzeptlose, nur noch wild herumrudernde Herr Eichel und will ihn „auf einen Sonntag verlegen“. Damit ist er abgeschafft – ein weltlicher Feiertag, der auf einen Sonntag fällt, ist keiner.

Vielleicht sollte die Regierung Schröder doch mal daran denken, zurückzutreten. Wir brauchen keine Abschaffung eines Feiertages. Wir brauchen Konzepte.

Wenn ich die deutsche (und leider auch die schweizerische und österreichische) Presse lese, kommt mit immer wieder ein Unwort unter: der Ostblock.

Ja, der Ostblock – der war groß, und man brauchte sich deshalb als Redakteur keine Gedanken zu machen, ob es nicht auch dort unterschiedliche Kulturen gäbe – von der Geographie einmal ganz abgesehen.

Mancher Zeitungsschreiber macht es sich immer noch leicht: Statt „der Ostblock“ wird dann eben „der ehemalige Ostblock“ geschrieben. Wie es scheint, sind nicht nur Bürgerhirne zugelötet – auch Redakteure denken oft nicht nach, bevor sie schreiben.

Also: „der ehemalige Ostblock“ ist zulässig im Sinne von „zu Zeiten des Ostblocks“. Wer hingegen die heutige Zeit beschreibt, muss schon sagen, in welchem Land etwas geschieht und aus welchem Land jemand kommt: Ungarn ist nicht Rumänien, und Polen nicht die Ukraine.

 

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