Der Verlag Felix Bloch Erben sah seine Rechte an Gehart Hauptmanns Theaterstück „Die Weber“ verletzt, weil die vom Staatsschauspiel Dresden vorgenommen Änderungen nicht „schriftlich vom Verlag genehmigt worden“ waren. Der Intendant hat die Vorgehensweise des Verlags inzwischen als „Kriegserklärung“ bezeichnet.
Nun wissen wir es also: Was die Deutschlehrer nicht geschafft haben schaffen jetzt deutsche Juristen: Theaterstücke müssen Wort für Wort aufgeführt werden. Es gäbe freilich ein Mittel dagegen: Solche Stücke einfach nicht mehr auf die Bühne zu bringen, bei denen Gerichte bestimmen, was geändert werden darf und was nicht.
Frau Christiansen, eine andere Klägerin gegen dasselbe Stück, darf sich hingegen freuen: Vorläufig werden die "Weber" aufgrund des Entscheids des Berliner Landgerichts in Dresden nicht mehr aufgeführt.
Nun wissen wir es also: Was die Deutschlehrer nicht geschafft haben schaffen jetzt deutsche Juristen: Theaterstücke müssen Wort für Wort aufgeführt werden. Es gäbe freilich ein Mittel dagegen: Solche Stücke einfach nicht mehr auf die Bühne zu bringen, bei denen Gerichte bestimmen, was geändert werden darf und was nicht.
Frau Christiansen, eine andere Klägerin gegen dasselbe Stück, darf sich hingegen freuen: Vorläufig werden die "Weber" aufgrund des Entscheids des Berliner Landgerichts in Dresden nicht mehr aufgeführt.
sehpferd - am Donnerstag, 25. November 2004, 20:14 - Rubrik: kult und kultur